Wirtschaftsprüfung
Bei bestimmten Gesellschaftsformen und Unter-nehmensgrößen sieht der Gesetzgeber eine Prüfungspflicht von Jahres- und Konzernabschlüssen vor. Daneben werden Abschlussprüfungen auch freiwillig durchgeführt. Durch die Prüfung soll das Vertrauen von Anteilseignern, Behörden, Banken, usw., in die Richtigkeit der Abschlüsse erhöht werden.
Im Fokus der Prüfungen steht, dass der Jahres- bzw. Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechends Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und gesetzliche sowie gesellschaftsvertragliche bzw. satzungsmäßige Bestimmungen eingehalten werden.
Jahresabschlussprüfungen
Wir nehmen Jahresabschlussprüfungen von Einzel- und Konzernabschlüssen vor und bieten Ihnen eine umfassende sowie praxisnahe Beratung. Gern auch bei Reviews oder der Prüfung von Unternehmensprozessen. Nutzen Sie unsere Branchenerfahrungen sowie unser prüferisches und steuerliches Wissen.
Wir beraten Sie gern - sprechen Sie uns an!
Unsere Leistungen im Einzelnen
- gesetzliche, satzungsgemäße und freiwillige Jahresabschlussprüfungen von Einzel- und Konzernabschlüssen
- Reviews
- Prüfung interner Kontrollsysteme
- Prüfung von Unternehmensprozessen, wie bsw.:
- Forderungsmanagement
- Aufnahme, Bewertung und Analyse des Vorratsvermögen
- usw. - Coaching im Rechnungswesen
- Beratung bei der Bilanzierung von Einzelsachverhalten